Anmerkung zum WERTERMITTLUNGS-SEMINAR

nach Methode Koch

Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 gibt es die Immobilienwertermittlungsverordnung

( ImmoWertV ) , Bundesgesetzblatt I, 2010, Seite 639 ff.,

die die WertV 88 abgelöst hat.

Diese Rechtsänderung hat zu erheblichen Diskussionen geführt, ob und in welchem Umfang die Methode KOCH weiterhin ihre taxatorische und rechtliche Grundlage hat.

Diesen Fragen muß im einzelnen mit großer Sorgfalt nachgegangen werden. Wie das letztlich ausgeht, ist im Augenblick völlig offen.

Das ist aber für uns der Anlaß, zunächst kein Seminar der Gehölzwertermittlung anzubieten.

Unsere Lehre soll stets auf ganz sicheren Füßen stehen.  

 
 

Siehe auch www.franzhund.de


© 2012 Seminarbüro Erika Koch,  letzte Änderung: 7.05.2012
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