Anmerkung
zum WERTERMITTLUNGS-SEMINAR
nach
Methode Koch
Mit
Wirkung vom 1. Juli 2010 gibt es die
Immobilienwertermittlungsverordnung
(
ImmoWertV ) , Bundesgesetzblatt I, 2010, Seite 639
ff.,
die
die WertV 88 abgelöst hat.
Diese
Rechtsänderung hat zu erheblichen Diskussionen geführt, ob und in welchem Umfang
die Methode KOCH weiterhin ihre taxatorische und rechtliche Grundlage
hat.
Diesen
Fragen muß im einzelnen mit großer Sorgfalt nachgegangen werden. Wie das
letztlich ausgeht, ist im Augenblick völlig offen.
Das
ist aber für uns der Anlaß, zunächst kein Seminar der Gehölzwertermittlung
anzubieten.
Unsere Lehre soll stets auf ganz sicheren Füßen stehen.